Lernziele und Beurteilung
Schlüsselbegriffe: Unterrichtssprache / Mobilität und Austausch / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Berufsfelder
Fachmittelschulen vermitteln eine vertiefte Allgemeinbildung sowie berufsspezifische Grundkenntnisse eines bestimmten Berufsfeldes. Sie bereiten auf Ausbildungen an höheren Fachschulen (Fachmittelschulausbildung) und Fachhochschulen (Fachmaturitätsausbildung) vor allem in den folgenden Berufsfeldern vor:
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Gesundheit
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Soziale Arbeit
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Pädagogik
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Kommunikation und Information
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Gestaltung und Kunst
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Musik und Theater
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Angewandte Psychologie
Die Mehrheit der Fachmittelschulen bietet den berufsfeldbezogenen Unterricht nicht in allen Berufsfeldern an. In den meisten Kantonen bereiten sie vor allem auf die Berufsfelder Gesundheit, Soziale Arbeit und Pädagogik vor.
Die Lerninhalte der Fachmittelschulen richten sich nach dem Rahmenlehrplan Fachmittelschulen der EDK. Dieser gewährt einen gewissen Spielraum, um auf kantonale oder lokale Voraussetzungen eingehen und ein besonderes schulspezifisches Profil erstellen zu können.
Fachmittelschulausbildung
Das Verfassen einer selbstständigen Arbeit und deren Präsentation sowie ein Praktikum sind obligatorische Bestandteile der Fachmittelschulausbildung.
Der allgemeinbildende Unterricht umfasst:
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Sprachen und Kommunikation
erste Landessprache, zweite Landessprache, dritte Sprache (dritte Landessprache oder eine Fremdsprache) und Informatik
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Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik, Biologie, Chemie, Physik
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Sozialwissenschaften
Geschichte und Geografie, Wirtschafts- und Rechtskunde, Psychologie, Philosophie und Soziologie
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Musische Fächer und Sport
Mehrheitlich können internationale Fremdsprachenzertifikate erworben oder entsprechende Vorbereitungskurse besucht werden. In verschiedenen Schulen kann der Fachmittelschulausweis in zwei Sprachen erworben werden.
Berufsfeldbezogener Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich für ein oder zwei Berufsfelder und besuchen entsprechende Wahlfächer im gewählten Berufsfeld. Der berufsfeldbezogene Unterricht beginnt im zweiten Schuljahr.
Beurteilung der Schülerinnen und Schüler
Die Kantone regeln die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrperson legt aufgrund der Lernziele fest, was die Schülerinnen und Schüler erreichen müssen und ist verantwortlich für die Beurteilung. Die Leistungen werden mittels Noten von 1 bis 6 beurteilt (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Am Ende eines Semesters oder am Ende des Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt, das über die Versetzung entscheidet. Lernberichte sind wenig gebräuchlich. Arbeitsverhalten und Motivation können in die Beurteilung miteinfliessen.
Abschluss
Die Ausbildung schliesst mit einer Abschlussprüfung ab. Geprüft werden mindestens sechs Fächer; davon müssen mindestens eins, höchstens zwei Fächer berufsfeldbezogen sein. Je nach Fach erfolgt die Prüfung mündlich, schriftlich oder mündlich und schriftlich. Das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen regelt die Bestehensnormen. Erlangt wird ein gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis.
Fachmaturitätsausbildung
Für den Erwerb der Fachmaturität müssen je nach Berufsfeld verschiedene Zusatzleistungen u.a. in Form von Praktika (mindestens 12, maximal 40 Wochen) oder praktischen individuellen Leistungen (mindestens 120 Lektionen) oder einer ergänzenden Allgemeinbildung erbracht werden. Das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen sowie EDK-Richtlinien definieren für die verschiedenen Berufsfelder die erforderlichen Zusatzleistungen. Zusätzlich muss eine Fachmaturitätsarbeit im gewählten Berufsfeld erstellt werden, die schriftlich oder mündlich zu präsentieren ist.
Beurteilung und Abschluss
Je nach gewähltem Berufsfeld müssen spezifische Zusatzleistungen (u.a. Praktika, praktische individuelle Leistungen, ergänzende Allgemeinbildung) erbracht werden. Die Begleitung und Validierung dieser Leistungen obliegt den Fachmittelschulen in Zusammenarbeit mit den höheren Fachschulen und Fachhochschulen oder den Praktikumsverantwortlichen. Die Fachmaturität ist bestanden, wenn die zusätzlichen Leistungen sowie die Fachmaturitätsarbeit mindestens mit «genügend» bewertet werden. Erlangt wird ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis.