Hochschulen
Schlüsselbegriffe: Bologna-Prozess / European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) / Koordination im Hochschulbereich / Mobilität und Austausch / Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Zum Leistungsauftrag von Hochschulen gehören Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Schweiz kennt drei Arten von Hochschulen, wobei die Pädagogischen Hochschulen zum Typus Fachhochschulen gehören:
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Universitäre Hochschulen
Die universitären Hochschulen sind die traditionellen akademischen Hochschulen. Zu ihnen gehören die 10 kantonalen Universitäten und die beiden vom Bund betriebenen Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Die Zulassung erfolgt grundsätzlich über einen gymnasialen Maturitätsausweis. Die Ausbildung ist wissenschaftszentriert. Ein Doktoratsstudium oder ein PhD-Studienprogramm kann nur an einer universitären Hochschule absolviert werden.
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Fachhochschulen
Die Fachhochschulen erweiterten das Hochschulangebot durch berufsorientierte Ausbildungsgänge. Zurzeit gibt es acht öffentlich-rechtliche und eine private Fachhochschule. Die Zulassung erfolgt grundsätzlich über ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis, aber es sind auch andere Zugänge möglich. Die Fachhochschulen bieten eine wissenschaftsbasierte und praxisorientierte Ausbildung.
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Pädagogische Hochschulen
Die pädagogischen Hochschulen sind zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Sie gehören vom Hochschultyp her zu den Fachhochschulen, haben aber den spezifischen Auftrag, für geregelte Schulberufe auszubilden. Der Regelzugang ist ein gymnasialer Maturitätsausweis.
Für die Gewährleistung der Durchlässigkeit gibt es neben den Regelzugängen verschiedene Zugangsmöglichkeiten von den Ausbildungsgängen der Sekundarstufe II in die Hochschulen sowie Übertrittsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Hochschultypen.