Ausbildung und Abschlüsse an Universitäten
Schlüsselbegriffe: Bologna-Prozess / European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) / Koordination im Hochschulbereich / Mobilität und Austausch / Akkreditierung von Hochschulen
Bachelor- und Masterstudium
Die Ausbildung erfolgt nach dem das zweistufigen Studienmodell nach Bologna mit Bachelor- und Masterstudiengängen gemäss der Bologna-Deklaration.
Für das Bachelorstudium sind 180 ECTS-Punkte notwendig. Ein Vollzeitstudium dauert drei Jahre. Für das Masterstudium sind weitere eineinhalb bis zwei Jahre Vollzeitstudium bzw. 90 bis 120 ECTS-Punkte notwendig.
Bezeichnung und Abkürzung der erlangten Titel:
Bachelor of Theology Master of Theology | B Th M Th | Bachelor of Medicine Master of Medicine | B Med M Med |
Bachelor of Law Master of Law | B Law M Law | Bachelor of Dental Medicine Master of Dental Medicine | B Dent Med M Dent Med |
Bachelor of Arts Master of Arts | B A M A | Bachelor of Veterinary Medicine Master of Veterinary Medicine | B Vet Med M Vet Med |
Bachelor of Science Master of Science | B Sc M Sc |
Doktorat
Ein Doktorat erfordert eine umfangreiche persönliche Forschungsarbeit. Es bereitet auf eine forschungsorientierte Tätigkeit im universitären und ausseruniversitären Bereich vor und befähigt zur Übernahme anspruchsvoller beruflicher Aufgaben und Funktionen. Der Doktortitel kann nur von einer universitären Hochschule verliehen werden. Mit dem Doktorgrad wird der Titel Dr. (...) erlangt; diesem entspricht die englischen Übersetzung PhD.
Weiterbildung
Zum Auftrag der universitären Hochschulen gehört neben der Ausbildung auch die Weiterbildung. Alle universitären Hochschulen führen Weiterbildungsstellen, die für die Durchführung von Weiterbildungskursen und -studiengängen zuständig sind. Zu den Weiterbildungsstudiengängen zählen MAS-, DAS- und CAS-Studiengänge. Die universitären Hochschulen vergeben den Teilnehmenden die entsprechenden Abschlüsse (Master of Advanced Studies, Diploma of Advanced Studies, Certificate of Advanced Studies).
Akademisches Jahr
Das akademische Jahr ist in zwei Semester eingeteilt. Im Herbstsemester beginnen die Lehrveranstaltungen in der Woche 38 und dauern bis zur Woche 51, im Frühlingssemester beginnen sie in der Woche 8 und enden in der Woche 22. Ein Semester dauert 14 Wochen.